Das Videomodell, das die EU und UK ausschliesst, die Schweiz aber nicht
Der Unterschied klingt nach Haarspalterei. Er entscheidet darüber, ob Ihr Medienteam ein Videomodell einsetzen darf, das nichts kostet und im eigenen Rechenzentrum läuft.
Kurz gefasst
- HunyuanVideo ist in der EU nicht verboten. Es ist dort nicht lizenziert. Tencent gewährt für die EU, Grossbritannien und Südkorea schlicht keine Nutzungsrechte an den Modellgewichten.
- Für die Schweiz gilt die Lizenz. Sie steht nicht auf der Ausnahmeliste, und ein horizontales KI-Gesetz nach EU-Vorbild gibt es hier nicht.
- Die Falle ist nicht der Firmensitz, sondern wo das Modell läuft und wer es bedient. Eine EU-Tochter, ein EU-Rechenzentrum oder ein Team in Berlin holt den Ausschluss zurück ins Haus.
Wer im Frühjahr in einem Schweizer Medienhaus über generative Videomodelle diskutiert hat, kennt den Satz: «Hunyuan können wir nicht nehmen, das ist in Europa verboten.» Der Satz ist gut gemeint und falsch. Kein Gesetz verbietet HunyuanVideo. Was fehlt, ist etwas anderes. Und dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Sie das Modell einsetzen dürfen.
Tencent veröffentlicht seine Hunyuan-Modelle mit offenen Gewichten. Jeder kann sie herunterladen, lokal betreiben, feintunen. Was die Nutzung erlaubt, ist nicht das Gesetz, sondern eine Lizenz. Und die zieht eine Landesgrenze.
Was im Lizenztext tatsächlich steht
Die Tencent Hunyuan Community License definiert in Abschnitt 1(l) den Begriff «Territory», also das Gebiet, für das die Rechte überhaupt eingeräumt werden:
Territory: weltweit
In den ausgenommenen Gebieten gewährt Tencent keine Nutzungsrechte an den Modellgewichten
«Territory» shall mean the worldwide territory, excluding the territory of the European Union, United Kingdom and South Korea.
Tencent Hunyuan Community License Agreement, Abschnitt 1(l)
Damit nicht genug: Der Lizenztext stellt derselben Aussage einen Hinweis in Grossbuchstaben voran: THIS LICENSE AGREEMENT DOES NOT APPLY IN THE EUROPEAN UNION, UNITED KINGDOM AND SOUTH KOREA. Das ist keine Fussnote und kein Versehen. Tencent hat drei Rechtsräume bewusst ausgenommen.
Nebenbei, weil es beim Lesen gern übersehen wird: Abschnitt 4 zieht zusätzlich eine kommerzielle Grenze. Wer mit seinen Produkten insgesamt über 100 Millionen monatlich aktive Nutzende erreicht, braucht eine gesonderte Lizenz von Tencent. Für Schweizer Medienhäuser ist das keine praktische Hürde. Für ein Plattformgeschäft mit Wachstumsplan schon.
Warum «nicht lizenziert» etwas anderes ist als «verboten»
Ein Verbot kommt von einer Behörde. Es steht in einem Gesetz, es gilt für alle, und die Sanktion ist eine Busse oder eine Untersagungsverfügung. So funktioniert der EU AI Act: Er verbietet bestimmte Praktiken und stellt Pflichten für Anbieter auf.
Ein Lizenzausschluss ist etwas völlig anderes. Er ist Zivilrecht. Die Modellgewichte sind ein Schutzgegenstand, über den der Rechteinhaber verfügt. Wer sie ohne Erlaubnis vervielfältigt, bearbeitet oder in ein Produkt einbaut, hat kein Nutzungsrecht. Die Folge ist dann keine Aufsichtsmassnahme, sondern eine Unterlassungsklage, Schadenersatz, im schlimmsten Fall ein Rückruf des Produkts.
Verbot (Aufsichtsrecht)
Eine Behörde untersagt eine Praxis per Gesetz. Sie erfahren davon aus dem Amtsblatt, die Regel gilt für den ganzen Markt, und die Durchsetzung liegt beim Staat.
Nicht der Fall bei HunyuanLizenzausschluss (Zivilrecht)
Der Rechteinhaber räumt für ein Gebiet keine Rechte ein. Sie erfahren davon nur aus dem Lizenztext, es betrifft nur Sie als Lizenznehmer, und durchgesetzt wird es von Tencent, wann immer Tencent will.
Genau das ist der FallFür die Beschaffung ist der zweite Fall der unangenehmere. Ein Verbot ist öffentlich, datiert und für alle gleich. Ein Lizenzausschluss steht in einer Textdatei im Repository, ändert sich mit der nächsten Modellversion, und niemand schickt Ihnen eine Mitteilung.
Warum die Schweiz nicht auf der Liste steht
Die Antwort ist unspektakulär: Die Aufzählung im Lizenztext ist abschliessend. Sie nennt die Europäische Union, Grossbritannien und Südkorea. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, also fällt sie unter «worldwide territory». Die Rechte gelten.
Dazu passt die regulatorische Lage. Die Schweiz hat kein horizontales KI-Gesetz. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und im Übrigen sektorspezifisch zu regulieren: Bestehende Erlasse werden dort angepasst, wo KI konkrete Probleme schafft, statt dass ein eigenes Rahmengesetz entsteht. Eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 angekündigt. Bis dahin, und voraussichtlich noch eine Weile darüber hinaus, gilt für den Einsatz von Medienmodellen in der Schweiz vor allem: Datenschutzgesetz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht.
Warum Tencent die drei Gebiete ausnimmt, steht nirgends. Unsere Einschätzung, ausdrücklich als solche gekennzeichnet: Es ist vorsorgliche Risikovermeidung. Die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle im EU AI Act (Dokumentation, Urheberrechts-Policy, öffentliche Zusammenfassung der Trainingsdaten) sind für einen Anbieter, der Gewichte einfach ins Netz stellt, schwer zu erfüllen und noch schwerer zu belegen. Wer den Rechtsraum aus dem Lizenzgebiet nimmt, nimmt sich das Problem vom Tisch. Belegen können wir das nicht; Tencent äussert sich dazu nicht.
Wie das KI-Modell aussieht, um das es geht
Technisch ist HunyuanVideo kein Kuriosum, sondern ein ernstzunehmendes Modell: Text-zu-Video in brauchbarer Qualität, mit offenen Gewichten, betreibbar auf eigener Hardware. Für Medienhäuser, die aus Datenschutz- oder Kostengründen nicht in eine API wollen, ist es damit eine der wenigen ernsthaften Optionen. Deshalb wiegt der Lizenzpunkt so schwer: Er trifft nicht ein schwaches Modell, sondern eines der wenigen, die On-Prem wirklich taugen, also im Betrieb auf eigener Hardware.
Standbilder aus den offiziellen Beispielen · Quelle: Tencent, aivideo.hunyuan.tencent.com
Unter der Oberfläche ist es ein Diffusion-Transformer mit 13 Milliarden Parametern. Tencent kombiniert einen Dual-Stream-Block, in dem Text und Bild zunächst getrennt verarbeitet werden, mit einem Single-Stream-Block, der beide Ströme zusammenführt. Das ist der Grund, weshalb das Modell Bildinhalt und Prompt über längere Sequenzen zusammenhält.
Die Falle liegt nicht am Firmensitz
Die naheliegende Schlussfolgerung lautet: Wir sind eine Schweizer Firma, für uns gilt die Lizenz, Fall erledigt. In den meisten Beschaffungsgesprächen, die wir dazu geführt haben, war genau das der Punkt, an dem es unsauber wurde. Drei Konstellationen holen den Ausschluss zurück ins Haus:
1. Die Tochtergesellschaft in der EU
Läuft das Modell auf der Infrastruktur einer deutschen oder österreichischen Konzerngesellschaft, findet die Nutzung dort statt, also im ausgeschlossenen Gebiet. Der Sitz der Muttergesellschaft in Zug hilft nicht.
2. Das Rechenzentrum jenseits der Grenze
«On-Prem» heisst in der Praxis oft: gemieteter GPU-Cluster. Steht der in Frankfurt, gilt derselbe Einwand. Bei einem Modell, das man gerade wegen der Datenhoheit selbst betreiben will, ist die Standortfrage ohnehin fällig. Hier bekommt sie eine zweite Begründung.
3. Das verteilte Team
Wenn die Kolleginnen und Kollegen, die das Modell tatsächlich bedienen, in Berlin oder London sitzen, nutzen sie es dort. Bei Remote-Teams ist das der am leichtesten übersehene Fall.
Was dagegen unproblematisch bleibt: der Output. Ein in der Schweiz rechtmässig erzeugtes Video dürfen Sie in der EU ausspielen. Die Lizenz regelt die Nutzung des Modells, nicht die Verbreitung des Ergebnisses. Bei der Ausspielung stellen sich dann die üblichen Fragen: Kennzeichnungspflichten, Persönlichkeitsrechte, Herkunftsnachweis. Andere Baustelle, gleiche Sorgfalt.
In der Vergleichsmatrix Die Zeile zu den Hunyuan-Modellen führt diesen Lizenzausschluss unter «DACH-Risiko». Dort stehen auch die On-Prem-Alternativen, die ohne territoriale Einschränkung kommen. Für Video sind das derzeit Wan 2.2 und LTX-2. Zur Matrix →Was daraus folgt
Die Lehre reicht über Hunyuan hinaus: «Open Weights» heisst nicht «frei verwendbar». Zwischen Apache 2.0 und einer Community-Lizenz mit Gebietsausschluss liegen Welten, und der Unterschied fällt beim Herunterladen nicht auf. Er fällt auf, wenn jemand fragt. Dann sollte die Antwort in der Beschaffungsakte stehen.
Was wir empfehlen
Für Video im Eigenbetrieb greifen Sie zu Wan 2.2 oder LTX-2. Beide lassen sich selbst betreiben und kommen ohne territorialen Vorbehalt, die Diskussion um Gebietsausschlüsse entfällt damit ganz.
Wenn es Hunyuan sein soll, weil die Qualität den Ausschlag gibt: Klären Sie den Betriebsort vor der Beschaffung, nicht danach. Rechenzentrum, Cloud-Region und Standort der Bedienenden gehören schriftlich in die Akte.
Und als Grundsatz: Lizenz vor Benchmark prüfen. Ein Modell, das Sie nicht einsetzen dürfen, muss nicht verglichen werden.
Für jedes KI-Modell mit offenen Gewichten
- Lesen Sie den Lizenztext der konkreten Modellversion, nicht den der Modellfamilie. Anbieter ändern die Bedingungen zwischen Versionen.
- Halten Sie in der Beschaffungsakte fest, welche Fassung Sie geprüft haben und wann. Ein Lizenztext im Repository ist kein stabiler Zustand.
- Halten Sie eine Alternative bereit, die keinen territorialen Vorbehalt hat. Dann ist die Diskussion beim nächsten Lizenzwechsel kurz.
Und wenn HunyuanVideo konkret zur Debatte steht
Dann kommen zwei Prüfungen dazu, die sich aus dem Lizenztext ergeben:
Zusätzlich bei den Hunyuan-Modellen
- Prüfen Sie, wo das Modell läuft, nicht wo Ihre Firma eingetragen ist. Rechenzentrum, Cloud-Region, Standort der Bedienenden.
- Klären Sie die 100-Millionen-Schwelle, wenn ein Plattformgeschäft dahinterhängt.
Offene Fragen
Unklar, ob ein Modell bei Ihnen eingesetzt werden darf?
Wenn Sie eine Beschaffung vor sich haben oder prüfen wollen, ob ein bestimmtes Modell für Ihren Betrieb lizenzrechtlich sauber ist: In einem Erstgespräch gehen wir Ihren konkreten Fall durch, inklusive Rechenzentrum, Konzernstruktur und Alternativen. Ohne Verkaufsdruck.
Quellen
- Hersteller. Tencent Hunyuan Community License Agreement, Abschnitte 1(l) und 4 · github.com/Tencent-Hunyuan/HunyuanVideo
- Schweiz. Bundesrat, Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 zur Auslegeordnung KI-Regulierung und zum weiteren Vorgehen · bakom.admin.ch
- Schweiz. Digitale Schweiz, Massnahme «Vorlage zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz» · digital.swiss
- Hersteller. Video, Standbilder und Architekturdiagramm von Tencent, offizielle HunyuanVideo-Projektseite · aivideo.hunyuan.tencent.com. Wiedergabe zur Veranschaulichung des besprochenen Modells; Rechte bei Tencent. Das Showreel wurde für die Auslieferung auf 1280 px reduziert und tonlos gestellt, sonst unverändert.
- Hersteller. Technischer Bericht zu HunyuanVideo · hunyuanvideo.pdf
- In eigener Sache. digitario, Vergleichsmatrix Medienmodelle · digitario.ch/ki-medienmodelle-vergleich