Google Analytics in der Schweiz. Was gilt, und wann sich ein Wechsel lohnt
Jede Website zählt ihre Besucher. Die Frage ist selten, ob Sie das dürfen, sondern wer die Zahlen ausser Ihnen noch verwendet und was Ihre eigenen wert sind. Vier Punkte entscheiden das. Drei beantworten Sie im eigenen Konto, einen im Kopf.
Inhaltsverzeichnis 11 Abschnitte
- Warum der Kanton Zürich kein Google nutzt
- Was seit dem 15. September 2024 gilt
- Prüfpunkt eins: Wer verwendet Ihre Zahlen
- Prüfpunkt zwei: Aus welchem Land gelesen
- Prüfpunkt drei: Was Ihre Zahlen wert sind
- Prüfpunkt vier: Was daran hängt
- Wann Google Analytics bleiben sollte
- Aufwand, Kosten, Stolperstellen
- Zwei Sätze zum Markt
- Was Sie über uns wissen sollten
- Die Bestandsaufnahme
Kurz gefasst
- Web-Analyse zählt, welche Seiten gelesen werden. Bei Google Analytics läuft diese Zählung über Google, bei einer selbst betriebenen Lösung über einen Server, den Sie bestimmen. Beide erfassen dieselben Vorgänge, sie zählen sie aber nach anderen Regeln. Unterschiedlich ist auch, wer die Daten sonst noch verwenden darf.
- Das verbreitete «Google Analytics ist rechtswidrig» stützt sich auf Behördenentscheide von 2022. Deren wichtigste Grundlage ist entfallen: Seit dem 15. September 2024 anerkennt die Schweiz das Swiss-US Data Privacy Framework, und Google LLC ist darunter zertifiziert. Ein Verbot gibt es nicht, eine offene Flanke schon.
- Fangen Sie nicht mit dem Werkzeug an, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Wer hat Zugriff auf Ihr Konto, ist die Datenfreigabe an Google eingeschaltet, welche Verknüpfungen zu Google Ads bestehen, und wer bezieht Berichte aus Ihren Zahlen? Diese vier Antworten entscheiden mehr als jeder Werkzeugvergleich.
Nur drei Minuten? Lesen Sie «Kurz gefasst», den Abschnitt «Wann Google Analytics bleiben sollte» und die Bestandsaufnahme am Schluss.
Der Kanton Zürich schreibt hin, warum er kein Google nutzt
Auf zh.ch steht ein bemerkenswert klarer Satz. Der Kanton Zürich beschreibt dort, womit er die Nutzung seiner Website misst, und begründet, was er nicht einsetzt: «Wir nutzen aus Datenschutzgründen keine weiteren Analytic-Tools, insbesondere keine von Google.» Gemessen wird stattdessen mit Matomo, betrieben bei einem Schweizer Hoster, und mit Siteimprove, das der dänische Anbieter selbst betreibt.
Die Bundesverwaltung hält es ähnlich: Matomo, standardmässig betrieben vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, bei der Bundeskanzlei auf einem eigenen Server bei der Metanet AG. Einzelne Ämter setzen daneben andere Werkzeuge ein, mit Verarbeitung im europäischen Ausland.
Beide Stellen müssen sich rechtfertigen, deshalb ist das bemerkenswert. Ein Beleg dafür, dass Google Analytics verboten wäre, ist es nicht. Es sind Entscheidungen, und ihre Gründe sind andere als die, die man üblicherweise hört.
Was seit dem 15. September 2024 gilt
Für diesen Artikel haben wir acht Schweizer Agentur- und Anbietertexte durchgesehen. In allen acht standen dieselben drei Entscheide: Österreich im Dezember 2021, Frankreich und Italien 2022. Deren Hauptargument ist entfallen, seit der Bundesrat das Swiss-US Data Privacy Framework anerkannt hat, in Kraft seit dem 15. September 2024, und Google LLC ist darunter zertifiziert.
Drei Einschränkungen gehören zu diesem Befund, und alle drei sind Gründe, die Lage weiter zu beobachten.
Gedeckt ist nur die Übermittlung an zertifizierte Empfänger, und Google formuliert selbst, es stütze sich «unter bestimmten Umständen» darauf. Dass Google dem US-Überwachungsrecht untersteht, war ein zweites Argument der Entscheide von 2022, und das ist nicht erledigt.
Das Rahmenwerk bleibt unsicher, rechtlich wie institutionell: Die Klage dagegen wies das Gericht der EU am 3. September 2025 ab (Rechtssache T-553/23), das Rechtsmittel beim Gerichtshof war im August 2026 hängig, und die beiden Vorgängerabkommen wurden 2015 und 2020 annulliert. Das US-Gremium, das über den Rechtsschutz wachen soll, ist seit Anfang 2025 ohne Beschlussfähigkeit; die Europäische Kommission hält das Rahmenwerk gleichwohl für anwendbar, während Abgeordnete des Europäischen Parlaments seine Aussetzung fordern.
Der Schweizer Beschluss ist eigenständig und fiele durch ein Urteil in Luxemburg nicht automatisch weg. 2020 folgte die Schweiz allerdings rasch: Der EDÖB strich die USA innert acht Wochen von seiner Länderliste.
Das Argument von 2022
Für Übermittlungen in die USA bestand keine anerkannte Grundlage, Google war nicht zertifiziert, und Behörden stuften den Einsatz als rechtswidrig ein.
Stimmte damals.Die Lage seit 2024
Das Swiss-US Data Privacy Framework gilt, Google LLC ist seit dem 16. September 2024 zertifiziert, und die Übermittlung an zertifizierte Empfänger ist gedeckt.
Gilt heute. Und steht unter Beobachtung.Als Planungshinweis, nicht als Prognose: Acht Wochen brauchte die Schweiz 2020 für ihre Reaktion. Ein sauberer Werkzeugwechsel dauert nach den Punkten weiter unten sechs bis zwölf Wochen Kalenderzeit, davon das meiste Warten. Wer erst anfängt, wenn etwas entschieden ist, fängt zu spät an. Über Fristen oder Bussen sagt das nichts, und wer Ihnen dazu heute eine Zahl nennt, erfindet sie.
Prüfpunkt eins: Wer verwendet Ihre Zahlen ausser Ihnen
Hier beginnt der Teil, den die Ratgeberartikel überspringen.
Anders als das europäische Recht verlangt das Schweizer Datenschutzgesetz von privaten Unternehmen keine Rechtsgrundlage für jede Bearbeitung. Erst wenn eine Bearbeitung die Persönlichkeit verletzt, braucht sie eine Rechtfertigung, und für Reichweitenmessung ist das die Statistik nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe e. Wie das auszulegen ist, beschreibt der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, kurz EDÖB, in seinem Leitfaden zu Cookies. Dessen Ziffer 3.8.2 schliesst mit dem Satz, an dem die Werkzeugwahl hängt:
Beim Einsatz von externen Analyse-Tools kann diesen Anforderungen ebenfalls genügt werden, sofern deren Anbieter die Daten nicht zu eigenen Zwecken, sondern nur im Auftrag des Webseitenbetreibers bearbeiten.
Ziffer 3.8.2 nennt davor drei Voraussetzungen, und die erste ist eine Einstellungsfrage, keine Anbieterfrage: Die Daten müssen anonymisiert werden, sobald der Zweck es erlaubt, bei einer Website heisst das in der Regel sofort. Ein selbst betriebenes Matomo speichert ab Werk die vollständige IP-Adresse; die Bedingung erfüllt es erst, wenn jemand es einrichtet. Das richtige Werkzeug allein genügt also nicht.
Ein Leitfaden ist keine Norm, sondern die Auslegung der Aufsichtsbehörde: gewichtig, aber weder Gesetz noch Gerichtsentscheid. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Falls fragen Sie den Rechtsdienst, nicht einen Artikel.
Für diesen Weg entscheidet also nicht der Serverstandort, sondern die Rolle des Anbieters. Arbeitet er ausschliesslich nach Ihren Weisungen, ist die Messung gerechtfertigt; verwendet er die Daten auch für sich selbst, nicht mehr. Informationspflicht und Widerspruchsrecht bleiben davon unberührt, ebenso die Anonymisierung.
Für Analytics-Daten, die nicht geteilt werden, bleibt Google Auftragsbearbeiter, arbeitet also nur nach Ihren Weisungen. Die Einstellung, an der diese Rolle kippt, heisst Datenfreigabe für Google-Produkte und -Dienste: Ist sie eingeschaltet, ist Google für die so geteilten Daten selbst verantwortlich.
Daneben steht die Verknüpfung mit einem Google-Ads-Konto. Wie die Daten dort verwendet werden, steuert seit dem 15. Juni 2026 der Einwilligungsmodus, den Ihre Website an Google sendet. Google Signals, die Einstellung, die Ihre Messdaten mit angemeldeten Google-Nutzern verknüpft, steuerte das früher mit und betrifft seither nur noch die Verhaltensberichte. Wer über Signals liest, findet also viel Veraltetes.
Bei einer selbst betriebenen Lösung entfällt der Analytics-Anbieter, der Hoster nicht: Er kann technisch auf den Server zugreifen, auf dem Ihre Daten liegen, und was ihn bindet, sind der Vertrag und die Berechtigungen, die Sie ihm einräumen.
Kein Ratschlag ohne Prüfung
Diese Einstellungen einfach abzuschalten, ist kein risikoloser erster Schritt: An ihnen hängen je nach Aufbau Zielgruppen für Werbung und Signale für die Gebotssteuerung. Erfassen Sie zuerst, was bei Ihnen daran hängt, und lassen Sie sich den aktuellen Stand der Einstellungen zeigen, nicht den aus einer Anleitung.
Prüfpunkt zwei: Wer liest Ihre Website, und aus welchem Land
Alles bisher Gesagte ist Schweizer Recht. Dass Ihre Website aus der EU abrufbar ist, genügt für sich genommen nicht, sonst wäre jede Website der Welt erfasst. Die europäische Verordnung greift, wenn Sie sich an Menschen in der EU richten oder ihr Verhalten beobachten. Wer für den deutschen oder französischen Markt wirbt, ist damit drin. Ob auch die Messung selbst als Verhaltensbeobachtung zählt, hängt davon ab, wie Sie messen: Der Europäische Datenschutzausschuss stellt darauf ab, ob eine Auswertung zu Profilen führt. Eine anonyme, cookiefreie Zählung fällt nicht automatisch darunter, eine Wiedererkennung über Cookies schon.
Und dann gilt etwas anderes. Ob Sie etwas auf dem Gerät des Besuchers ablegen dürfen, regelt nicht die Verordnung selbst, sondern die europäische Cookie-Regel und deren Umsetzung im jeweiligen Land. Dort gilt die Einwilligung als Grundsatz, und der schweizerische Weg über die Statistik ersetzt sie nicht.
Was folgt daraus für die Werkzeugwahl? Zwei Dinge, und sie zeigen in verschiedene Richtungen.
Erstens: Für Besucher aus der EU brauchen Sie im Regelfall eine Einwilligung, und zwar unabhängig davon, welches Werkzeug Sie einsetzen. Ein Wechsel allein erspart Ihnen den Einwilligungsdialog nicht.
Zweitens, und das ist die Ausnahme: Einzelne Länder befreien die reine Reichweitenmessung unter Bedingungen von der Einwilligung. Frankreich tut das, und die dortige Aufsichtsbehörde CNIL nennt in ihrer Praxisanleitung selbst konfigurierbare Open-Source-Software als Beispiel, Matomo eingeschlossen.
Drei Einschränkungen, ohne die der Punkt in die Irre führt. Die Befreiung hängt an der Einrichtung, nicht am Produkt: Sobald Sie Heatmaps, Sitzungsaufzeichnung, eine Nutzerkennung oder E-Commerce-Messung zuschalten, also genau die Zusatzfunktionen weiter unten, fällt sie weg. Die CNIL hat ihre öffentliche Liste bewerteter Lösungen zum 1. Januar 2026 durch ein Selbstbewertungswerkzeug ersetzt; einen amtlichen Segen für ein Produkt gibt es also nicht mehr, und die CNIL untersagt ausdrücklich, eine Selbstbewertung als Zertifizierung darzustellen. Und die Ausnahme gilt für Frankreich, nicht für die EU.
Praktisch heisst das: Wer Verkehr aus der EU hat, führt zwei Prüfungen und nicht eine. Wer das nicht tut, sollte wenigstens wissen, dass er es nicht tut.
Vier Punkte, und keiner davon heisst verboten
Verwendet Ihr Anbieter die Daten auch für sich? Bei Google entscheidet das eine Einstellung, die Datenfreigabe.
Wird Ihre Website aus der EU gelesen? Dann gilt für diese Besucher zusätzlich die europäische Verordnung.
Ein Teil ist hochgerechnet, ein Teil zusammengefasst, ein Teil nach Ablauf einer Frist nicht mehr auswertbar.
Anzeigenkonten, Berichte, Exporte, Zielgruppen. Diese Liste ist fast immer länger als erwartet und bestimmt den Aufwand.
Prüfpunkt drei: Was Ihre Zahlen wert sind
Drei Eigenschaften von Google Analytics stehen in keinem Angebot und entscheiden trotzdem, wie belastbar Ihre Berichte sind.
Ein Teil ist hochgerechnet. Das setzt zweierlei voraus: einen Einwilligungsdialog, und dass die Zählskripte schon vor der Entscheidung laden. Ist beides der Fall und kommen genug Daten zusammen, schätzt Google das Verhalten der ablehnenden Besucher aus dem der zustimmenden. Ein Symbol für die Datenqualität zeigt, dass gerechnet wurde, aber nicht, wie viel. Wer Budget nach Kanalanteilen verteilt, verteilt es also teilweise nach einem Modell. Das Symbol sehen Sie in der Berichtsoberfläche, in einem weitergereichten Dashboard oft nicht.
Dass gerechnet wurde, sagt Ihnen das Symbol für die Datenqualität. Bei geschätzten Werten sagt es Ihnen nicht, wie viel. Im Sitzungszimmer zählt aber genau diese zweite Angabe.
Ein Teil ist zusammengefasst. Enthält ein Auswertungsmerkmal sehr viele verschiedene Werte, zeigt Google die häufigsten und fasst die selteneren unter «(other)» zusammen. Ab mehr als 500 verschiedenen Werten am Tag gilt ein Merkmal nach Googles Beschreibung als hochkardinal. Eine Schwelle, ab der die Sammelzeile erscheint, ist das ausdrücklich nicht: Sie entsteht, wenn eine Berichtstabelle ihre Zeilengrenze erreicht. Ein unterschätzter Treiber sind Abfrageparameter in den Adressen, also Filter, Sortierungen und Kampagnenreste. Aus wenigen hundert Produktseiten können damit Zehntausende verschiedener Werte werden, und die lange Liste, wegen der Sie messen, ist genau der Teil, der verschwindet.
Ein Teil verfällt. Die Aufbewahrungsfrist betrifft die Detaildaten auf Nutzer- und Ereignisebene, nicht die aggregierten Standardberichte. Wie viele Besuche eine Seite im März 2024 hatte, steht auch in drei Jahren noch da. Die Frage «Welchen Weg nahmen die Besucher, die damals über die Preisseite kamen» lässt sich danach nicht mehr stellen. In der Regel sind zwei Monate voreingestellt, 14 Monate müssen Sie aktiv wählen, und zurückstellen holt nichts zurück. Prüfen Sie das, es ist eine Einstellung und kostet nichts.
| Was | Wann | Was Sie stattdessen sehen |
|---|---|---|
| Detaildaten auf Nutzer- und Ereignisebene | nach 2 Monaten in der Werkseinstellung, nach 14 Monaten im Maximum der Gratisfassung | Standardberichte bleiben; freie Auswertungen und Trichter reichen nicht weiter zurück |
| Seltene Merkmalswerte | wenn eine Berichtstabelle ihre Zeilengrenze erreicht, begünstigt durch Abfrageparameter. Die 500 Werte sind ein Warnwert, keine Schwelle | eine Sammelzeile «(other)» |
| Abgelehnte Besuche, mit Einwilligungsdialog und genug Daten | Google rechnet hoch | eine Schätzung, im Symbol für die Datenqualität ausgewiesen, aber ohne Anteil |
| Abgelehnte Besuche, ohne diese Voraussetzungen | dann wird nicht hochgerechnet | je nach Einrichtung wenig oder nichts |
Stand 21. August 2026, nach der Dokumentation von Google. Die Fristen gelten für Google Analytics 4 in der Gratisfassung; die Fassung 360 kennt längere Fristen.
Prüfpunkt vier: Was alles an Ihren Zahlen hängt
Diese Liste ist bei fast jedem Unternehmen länger als erwartet, und sie bestimmt den Aufwand eines Wechsels stärker als das Werkzeug.
Anzeigenkonto, Auswertungswerkzeuge, Search Console, Ausleitungen ins Kundensystem, Zielgruppen für Werbung, automatische Monatsberichte, und alles, was jemand einmal eingerichtet hat und niemand mehr erwähnt.
Eine Frage kommt vor allen anderen: Wer schaut überhaupt hinein? Prüfen Sie die Nutzerstatistik Ihres Kontos. Haben in zwölf Monaten drei Personen viermal hineingesehen, lautet die richtige Antwort weder Matomo noch Google Analytics, sondern ein besserer Messplan mit drei Kennzahlen, die jemanden interessieren.
Wann Google Analytics bleiben sollte
In diesen vier Fällen lautet die Antwort «bleiben».
Ihre Gebotssteuerung hängt an Analytics. Google Ads misst Abschlüsse auch selbst, über den Google Tag. Stützt sich Ihre automatische Steuerung heute aber auf importierte Abschlüsse, ist ein Wechsel ein geplanter Eingriff und kein Häkchen.
App und Website werden zusammen ausgewertet. Das ist eine echte Stärke von Google, entsteht aber über eine Nutzerkennung oder die Verknüpfung mit angemeldeten Google-Nutzern, also über genau das, was Prüfpunkt eins zum Thema hat.
Niemand übernimmt den Betrieb. Eine selbst gehostete Matomo-Instanz ohne eingerichtete Vorausberechnung wird langsam, und im schlechten Fall merkt monatelang niemand, dass die Berichte stehengeblieben sind.
Es schaut ohnehin kaum jemand hinein. Nach Prüfpunkt vier ist ein Wechsel dann die teuerste Art, ein Aufmerksamkeitsproblem zu lösen.
Und eine Möglichkeit neben Bleiben und Wechseln, die Ihnen ohnehin angeboten wird: Serverseitiges Tagging verlagert die Messung auf einen eigenen Server und erfasst dadurch mehr Besuche. An Prüfpunkt eins ändert es nichts, denn wer die Daten danach für sich verwendet, tut es weiterhin. Es beantwortet die Frage nach der Messgenauigkeit, nicht die nach der Rolle.
Ein Wechsel lohnt sich, wenn
- Sie vor allem Ihre eigene Website messen
- Sie die Rechtsgrundlage einer Aufsicht erklären können müssen
- Sie Auswertungen über Zeiträume brauchen, die über die Aufbewahrungsfrist hinausgehen
- ohnehin jemand Ihre Server betreut
Bleiben Sie, vorerst, wenn
- Ihre Gebotssteuerung auf importierten Abschlüssen läuft
- App und Web zusammen ausgewertet werden müssen
- niemand den Betrieb übernimmt
- in Ihre Berichte ohnehin kaum jemand schaut
Wenn Sie wechseln: Aufwand, Kosten, Stolperstellen
Vier Stellen, an denen es in der Praxis schiefgeht, und danach die Rechnung.
Die Zahlen werden nicht dieselben sein. Beide zählen nach anderen Regeln: Wann beginnt eine neue Sitzung, welche Zugriffe gelten als Maschine, wie lange wirkt eine Kampagne nach. Matomo zählt ab Werk grosszügiger als Google. Lassen Sie beide vier bis acht Wochen parallel laufen, für den Vergleich unter denselben Bedingungen: Wer das eine hinter einem Einwilligungsdialog betreibt und das andere ohne, misst die Zustimmungsquote statt des Zählunterschieds. Stellen Sie danach um und rechnen Sie mit einem zweiten Sprung nach oben, der ein Gewinn ist und kein Fehler. Wer den Unterschied vorher misst und benennt, muss ihn nachher nicht erklären.
Ihre alten Daten wandern nicht verlustfrei mit. Importwerkzeuge gibt es, Matomo bietet selbst eines an, aber sie holen aufbereitete Berichtswerte über die Schnittstelle, nicht die Rohdaten. Exportieren Sie vorher, was Sie behalten wollen, und lassen Sie das alte Konto ohne Messung stehen. Die Aufbewahrungsfrist läuft dort weiter, in der Werkseinstellung zwei Monate. Was bleibt, sind die Übersichtszahlen; nur die Detaildaten verfallen.
Google Ads zuerst absichern. Werden Abschlüsse aus Analytics importiert, stellen Sie zuerst auf die Google-Ads-eigene Erfassung um und sammeln zwei bis vier Wochen Daten. In dieser Zeit laufen beide Quellen, und genau dann zählen Abschlüsse doppelt, wenn Sie den importierten Abschluss nicht vorübergehend als sekundär führen, also von der Gebotssteuerung ausnehmen. Vergleichen Sie in dieser Zeit beide Zählungen und klären Sie grosse Abweichungen, bevor Sie umschalten; erst danach den Import entfernen. Doppelte Abschlüsse treiben die Gebote, und Sie sehen es an den Kosten je Anfrage, bevor Sie es im Bericht sehen. Rechnen Sie nach jeder Umstellung mit ein bis zwei Wochen, in denen sich die automatische Steuerung neu orientiert, und stellen Sie nicht in der Hochsaison um.
Die Liste der Abnehmer aus Prüfpunkt vier bestimmt die Projektdauer stärker als das Werkzeug.
Was «gratis» kostet
Matomo, Plausible und Umami werben damit, im Eigenbetrieb gratis zu sein. Das stimmt für die Software und für nichts sonst.
Was Sie technisch brauchen, ist weniger, als viele erwarten. Matomo läuft auf gewöhnlichem Webspace mit PHP, einer Datenbank und der Möglichkeit, einen zeitgesteuerten Auftrag laufen zu lassen. Für eine Firmenwebsite mit ein paar tausend Besuchen im Monat kostet das im tiefen zweistelligen Frankenbereich, und viele haben es ohnehin schon. Ein eigener Server wird zum Thema, wenn die Grenzen des Webspace oder der Auswertungen erreicht sind, also etwa wenn zeitgesteuerte Aufgaben nicht laufen dürfen oder Laufzeiten begrenzt sind. Und wenn der Verkehr wächst: Matomo selbst empfiehlt ab rund einer Million Seitenaufrufen im Monat einen eigenen Server.
Womit dann trotzdem zu rechnen ist: Sicherungen samt geprobtem Rückspielversuch, Sicherheitsaktualisierungen und Versionssprünge, dazu die Vorausberechnung der Berichte, die eingerichtet und beobachtet werden muss. Und die kostenpflichtigen Erweiterungen für Trichter, Kohorten oder Heatmaps. Einzeln sind sie günstiger, das Bündel «Team», das sie zusammenfasst, kostet 275 Euro im Monat.
Der Hosting-Preis ist die kleinste Position in dieser Rechnung. Wer den Aufwand für Betrieb und Betreuung dagegen nicht einrechnet, rechnet falsch.
Wie hoch dieser Aufwand ausfällt, hängt an Ihrer Ausgangslage. Eine einzelne Website mit den Standardberichten ist etwas anderes als mehrere Auftritte, ein angebundenes Anzeigenkonto, eigene Auswertungen oder ein Datenlager. Dazu kommt alles, was an Prüfpunkt vier hängt. Eine Zahl, die für alle stimmt, gibt es an dieser Stelle nicht.
Rechnen Sie deshalb nicht die Lizenz, sondern die Betreuung. Zählen Sie die Abnehmer aus Prüfpunkt vier zusammen, nehmen Sie die Sätze, die bei Ihnen gelten, im eigenen Team oder von aussen, und rechnen Sie den Betrieb über mehrere Jahre statt über das erste.
Wenn Sie wechseln wollen Wir helfen bei der Bestandsaufnahme, dem Parallelbetrieb und der sauberen Umstellung. Was davon nötig ist, ergibt sich aus Ihren vier Prüfpunkten. Matomo-Web-Analytics →Zwei Sätze zum Markt, bevor es um Werkzeuge geht
Google Analytics ist deutlich verbreiteter als jede Alternative, Matomo eingeschlossen. Verbreitung ist kein Qualitätsurteil, und sie beantwortet keinen der vier Prüfpunkte.
In Frage kommen neben Matomo unter anderem Piwik PRO, Plausible, Fathom, Umami und Friendly Analytics.
Drei Achsen unterscheiden sie, und an denen vergleichen Sie selbst. Erstens die Betriebsform: selbst betrieben oder gemietet, und ob der Anbieter beides anbietet. Zweitens der Standort der Daten, der zum Kriterium wird, wenn Ihre eigenen Vorgaben Schweizer Datenhaltung verlangen. Drittens der Funktionsumfang, wobei die Frage nicht lautet, wer am meisten kann, sondern wer das kann, was Sie nach Prüfpunkt vier tatsächlich brauchen.
Preise und Funktionsgrenzen nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich zu schnell, als dass ein Artikel sie zuverlässig führen könnte, und ein veralteter Preis ist schlimmer als keiner. Prüfen Sie sie direkt bei den Anbietern, wenn die vier Prüfpunkte beantwortet sind.
Was Sie über uns wissen sollten
Wir setzen Matomo selbst ein, auf einem eigenen Server in Deutschland, cookiefrei eingerichtet, mit einer Aufbewahrung der Rohdaten von sechs Monaten.
Wir sind kein Matomo-Haus. Web-Analyse ist bei uns ein Teil der Arbeit, nicht ihr Kern, und dieser Text ist kein Verkaufsprospekt für ein Werkzeug. Wenn Sie bei den vier Prüfpunkten oder bei einem Wechsel Unterstützung brauchen, beraten und begleiten wir Sie.
Vor dieser Frage standen wir selbst, und unsere Kunden stehen regelmässig davor: Ist Google Analytics noch der richtige Weg? Wir haben uns bewusst für Matomo entschieden, wie viele andere auch. Was wir dabei gelernt haben, geben wir hier weiter.
Die Bestandsaufnahme, bevor Sie irgendetwas umstellen
So beantworten Sie Prüfpunkt eins und vier
Alles im bestehenden Konto, ohne Hilfe von aussen.
1. Wer hat Zugriff, und mit welchen Rechten? Google Analytics kennt zwei Ebenen, das Konto und darunter die einzelne Website, dort «Property» genannt. Manche der folgenden Einstellungen sieht nur, wer Rechte auf der Kontoebene hat.
2. Welche Verknüpfungen bestehen? Google Ads, Search Console, Auswertungswerkzeuge, ein Datenlager wie BigQuery. Jede davon ist eine Abhängigkeit, die beim Wechsel mitgezogen werden muss.
3. Ist die Datenfreigabe für Google-Produkte und -Dienste eingeschaltet? Das ist die Einstellung, an der Prüfpunkt eins hängt. Notieren Sie den Stand, schalten Sie noch nichts um. Notieren Sie daneben, wer den Einwilligungsmodus auf Ihrer Website eingerichtet hat, und ob Google Signals aktiv ist. Signals entscheidet nicht mehr über die Rolle, aber darüber, ob Google in Berichten mit kleinen Fallzahlen Zeilen unterdrückt.
4. Auf welche Zahlen stützt sich Ihre Gebotssteuerung? Auf Abschlüsse, die Google Ads selbst misst, oder auf solche, die aus Analytics importiert werden?
Diese vier Antworten entscheiden mehr über Ihren nächsten Schritt als jeder Werkzeugvergleich.
Offene Fragen
Unsicher, was bei Ihnen an Google Analytics hängt?
Die vier Prüfpunkte beantworten Sie in Ihrem eigenen Konto, dafür brauchen Sie uns nicht. Wenn danach eine Entscheidung ansteht, schauen wir sie in einem Erstgespräch mit Ihnen an, und oft lautet die Antwort, dass Ihr Google Analytics bleiben kann. Fällt sie anders aus, begleiten wir den Wechsel.
Quellen 22 AnzeigenSchliessen
- Aufsichtsbehörde. EDÖB, Leitfaden betreffend Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien, Fassung 1.1 vom 6. Oktober 2025, Ziffer 3.8.2 · edoeb.admin.ch
- Gesetz. Bundesgesetz über den Datenschutz, Art. 31 Abs. 2 lit. e · fedlex.admin.ch
- Gesetz. Fernmeldegesetz, Art. 45c, Informationspflicht und Widerspruchsrecht
- Behörde. Bundesrat, Anerkennung des Swiss-US Data Privacy Framework, Beschluss vom 14. August 2024, in Kraft seit 15. September 2024 · admin.ch
- Anbieter. Google, Data transfer frameworks, zur Zertifizierung und zum Vorbehalt «unter bestimmten Umständen» · business.safety.google
- Gericht. Gericht der Europäischen Union, Rechtssache T-553/23, Urteil vom 3. September 2025; Rechtsmittel C-703/25 P beim Gerichtshof, im August 2026 hängig
- Behörde. Privacy and Civil Liberties Oversight Board, Zusammensetzung des Gremiums und Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2025: ein amtierendes Mitglied, vier Vakanzen, drei sind für die Beschlussfähigkeit nötig · pclob.gov
- Behörde. EDÖB, Streichung der USA von der Länderliste, 8. September 2020, rund acht Wochen nach dem damaligen Urteil
- Aufsichtsbehörde. Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 3/2018 zum räumlichen Anwendungsbereich, zur Frage, wann eine Auswertung als Verhaltensbeobachtung gilt · edpb.europa.eu
- Aufsichtsbehörde. CNIL, Reichweitenmessung ohne Einwilligung, samt Ersetzung der öffentlichen Liste durch ein Selbstbewertungswerkzeug zum 1. Januar 2026 · cnil.fr
- Anbieter. Google, Einstellungen zur Datenfreigabe: eine Einstellung auf Kontoebene, änderbar ab der Rolle Bearbeiter · support.google.com
- Anbieter. Google, Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen, zur Rolle bei aktiver Datenfreigabe · support.google.com
- Anbieter. Google, Änderung zu Google Signals vom 15. Juni 2026 · support.google.com
- Anbieter. Google, Datenaufbewahrung in Google Analytics · support.google.com
- Anbieter. Google, Verhaltensmodellierung für den Einwilligungsmodus · support.google.com
- Anbieter. Google, hohe Kardinalität und die Sammelzeile «(other)» · support.google.com
- Anbieter. Google Ads, Datenquellen für Conversions und die Vermeidung von Doppelzählungen · support.google.com
- Anbieter. Matomo, Systemanforderungen und Kapazitätsplanung, dazu der Import aus Google Analytics und die Preise der Erweiterungen · matomo.org
- Behörde. Kanton Zürich, «Wie wir messen» · zh.ch
- Behörde. Schweizerische Bundesverwaltung, Rechtliches · admin.ch
- Erhebung. W3Techs, Marktanteile der Traffic-Analyse-Werkzeuge, Abruf 21. August 2026 · w3techs.com
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